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   BAG, 02.12.1954 - 2 AZR 382/54   

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https://dejure.org/1954,204
BAG, 02.12.1954 - 2 AZR 382/54 (https://dejure.org/1954,204)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1954 - 2 AZR 382/54 (https://dejure.org/1954,204)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1954 - 2 AZR 382/54 (https://dejure.org/1954,204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Revision - Divergenz - Wörtlich übereinstimmende Bestimmung - Urteilsausfertigung mit Rechtsbehelfsbelehrung - Gleichliegende Sache - Gleichzeitige Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 232
  • NJW 1955, 480
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Bei dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Dezember 1954, NJW 1955 S. 480, auf das sich Bettermann eingangs bezieht in Übereinstimmung mit Koehler, VwGO, Anm. BV 6 zu § 132, geht es nicht um den hier zur Rede stehenden Fall gleichzeitiger, möglicherweise bewußt parallel geschalteter gesetzlicher Bestimmungen.
  • BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77

    Erfüllung der Wartezeit - Anspruch auf Teilurlaub - Einzelvertragliche

    Hierfür reicht aus, daß die divergierenden Entscheidungen Rechtsnormen betreffen, denen derselbe Rechtsgrundsatz 4 - zugrunde liegt (Grunsky, ArbGG, § 72 Anm. 37» BAG 1, 232 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1953 unter 1 der Gründe).
  • BVerwG, 07.05.1976 - 7 P 5.75

    Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Erlass

    Für die Zulässigkeit der vom Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde, die auf die Verletzung jeder Rechtsnorm gestützt werden kann (§ 93 ArbGG), reicht es aus, daß beiden Bestimmungen derselbe Rechtsgrundsatz zugrunde liegt (BAGE 1, 232; vgl. weiter BGHZ 9, 179; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS - OBG 1/72 - BVerwGE 41, 363 [BGH 06.02.1973 - GmS-OBG - 1/72] [365]).
  • BAG, 16.12.1955 - 2 AZR 471/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz

    Mit der Fassung des § 72 Abs. 1 Satz 2 ArbGG , der mangels eines anderen Anhaltspunktes bei der hier zu beurteilenden Frage auszugehen ist, hat der Gesetzgeber sich in diesem Sinne entschieden, Soweit der Senat in seinem Urteil vom 02. Dezember 1954 (BAGE 1, 232, 234, 235) etwa eine andere Auffassung vertreten hat, wird diese ausdrücklich aufgegeben.
  • BFH, 03.05.1968 - III B 38/67

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision bei Abweichen eines Urteils des

    Es entspricht dem Sinn und Zweck der FGO, die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO auch bei Abweichungen von BFH-Urteilen zuzulassen, in denen der BFH die gleiche Rechtsfrage bei anderen Vorschriften mit dem gleichen gesetzlichen Tatbestand behandelt hat, da nur so eine einheitliche Rechtsprechung und Rechtsanwendung gewährleistet wird (vgl. auch v. Wallis-List, a.a.O., § 115 FGO, Anm. 24; Görg-Müller, Finanzgerichtsordnung, § 115 Tz. 628; Wauer, Die Information über Steuer und Wirtschaft, Ausgabe A, 1968 S. 62; Beschluß des Bundesgerichtshofs VII ZB 1/62 vom 20. September 1962, NJW 1962, 2348, sowie Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 382/54 vom 2. Dezember 1954, NJW 1955, 480).
  • BAG, 07.09.1959 - 1 AZB 15/59

    Rechtsmittelbelehrung - Einlegung des Rechtsmittels

    Dessen Vorschriften weichen in dem entscheidenden Punkt von den für andere Gerichtsbarkeiten geltenden Vorschriften ab (vgl. auch Urteil des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1954, 2 AZR 382/54 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG).
  • BGH, 25.09.1958 - III ZR 56/57

    Rechtsmittel

    War die dem Beschluß des Regierungspräsidenten beigefügte Rechtsmittelbelehrung, wie ausgeführt, ausreichend, und war die Klagfrist mit der Zustellung dieses Beschlusses in Lauf gesetzt worden und vor der Klageinreichung abgelaufen, so kommt es auf die vom Berufungsgericht erörterte Frage nicht an, ob die Unterlassung einer Rechtsmittelbelehrung für die Unterlassung der rechtzeitigen Klagerhebung ursächlich gewesen sein muß, oder ob geltend gemacht werden kann, die Unterlassung der rechtzeitigen Klagerhebung beruhe gar nicht auf der Unkenntnis davon, welches Rechtsmittel gegeben sei, sondern auf anderen Gründen, wie etwa dem Versehen eines Prozeßbevollmächtigten (vgl. zur Frage der Ursächlichkeit Friese NJW 54 S. 662; Eyermann-Fröhler Verwaltungsgerichtsgesetze 2. Aufl. § 32 II 1 und Mellwitz SozialGG § 66 Anm. 13 einerseits und BundesarbeitsG vom 2. Dezember 1954 in NJW 1955, 480 andererseits).
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